- Multilaterale Vereinbarung ist von Deutschland unterzeichnet worden und wurde im Verkehrsblatt bekannt gemacht. Nach  5 Absatz 9 GGVSEB darf diese sofort nach der Unterzeichnung angewendet werden.
- Die Regelungen dieser Vereinbarung sind in Deutschland sowie in den Hoheitsgebieten der weiteren Zeichnerstaaten anwendbar.